Die Verordnung über die Höhe der vorgezogenen Entsorgungsgebühr (VEG) für Getränkeverpackungen aus Glas enthält folgende Gebühren:

Füllvolumen von 0,09 Liter bis und mit 0,33 Liter: 2 Rappen
Füllvolumen von mehr als 0,33 Liter bis und mit 0,60 Liter: 4 Rappen
Füllvolumen von mehr als 0,60 Liter: 6 Rappen

Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat VetroSwiss mit der Erhebung der VEG beauftragt.

VetroSwiss
Postfach 1023
3000 Bern 14
Tel. 031 380 79 90, Fax 044 344 10 99
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www.vetroswiss.ch

Die Importeure zahlen die VEG direkt der VetroSwiss. Die Zollverwaltung meldet VetroSwiss die für den Bezug der VEG relevanten Einfuhrsendungen.