Berechnungsmethoden BAFU

Die Verordnung über Getränkeverpackungen (VGV) vom 5. Juli 2000 schreibt für Glas-, PET-, und Aluminium-Getränkeverpackungen eine Verwertungsquote von mindestens 75 Prozent vor. Wird diese Verwertungsquote nicht erreicht, kann das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) ein Pfand einführen.

Die Verwertungsquote ist das Verhältnis der während eines Kalenderjahres verwerteten Menge (Gewicht) an Getränkeverpackungen eines bestimmten Materials zur gesamthaft in der Schweiz abgesetzten Menge an Getränkeverpackungen aus demselben Material.

Detaillierte Informationen zur Berechnung der Verwertungsquote von Getränkeverpackungen aus Glas, PET und Aludosen finden Sie hier.