Die EU-Richtline über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt verlangt von den Mitgliedstaaten, dafür zu sorgen, dass per 3. Juli 2024 Getränkeverpackungen, die in den Verkehr gebracht werden, über angebundene Verschlusskappen verfügen (Art. 6 Abs. 1 der EU-Richtlinie 2019/904).
In der Schweiz besteht in Bezug auf angebundene Verschlusskappen (Deckel) noch keine gesetzliche Bestimmung. Wir gehen jedoch davon aus, dass die Schweiz die Bestimmung der EU früher oder später übernehmen wird.
Die Schweizer Getränkehersteller verfolgen die Entwicklungen in diesem Zusammenhang aufmerksam. Wenn befestigte Deckel im EU-Raum zur Norm werden, wird es ab 2024 schwierig, andere Deckel zu beziehen. Für eine separate Produktion ist der Schweizer Markt zu klein. Aus diesem Grund planen Schweizer Getränkehersteller bereits heute eine freiwillige Einführung befestigter Deckel.
In der Schweiz zeigen Aufräumaktionen wie der Clean-Up-Day, dass nur wenige Deckel in der Natur landen. Nach dem Motto „Luft raus, Deckel drauf!“ werden PET-Getränkeflaschen fast immer samt Deckel in Sammelbehältern deponiert.
Beim Recycling stellen befestigte Deckel kein Problem dar. Zuerst werden PET-Getränkeflaschen von metallischen Verunreinigungen und Etiketten befreit. Dann zerkleinert eine Mühle die PET-Getränkeflaschen zu Flakes (Flocken). Flakes aus Deckeln werden beseitigt, weil sie aus einem anderen Kunststoff bestehen. Die PET-Flakes werden nachher gereinigt und getrocknet.
Um die Lebensmitteltauglichkeit sicherzustellen, werden die Flakes mit modernster Technik einzeln geprüft. Flakesorter erkennen feinste Fremdstoffe und sondern diese zuverlässig aus. Danach werden die Flakes eingeschmolzen und zu Granulat verarbeitet. Auch wenn das Granulat bereits frei von Fremdstoffen ist, wird es zusätzlich erhitzt, damit sich eventuell verbliebene Reste verflüchtigen. Auf diese Weise wird die Qualität des Recycling-PET (R-PET) optimiert, sodass es die strengen Vorschriften des Lebensmittelrechts erfüllt.